Für Unternehmer, die mit einer neuen Geschäftsidee auf den Markt kommen, bietet die Übernahme einer Mantelgesellschaft mehrere Vorteile. So verfügt zum Beispiel eine neu gegründete Firma über keinen geschäftlichen Status. Andere Marktteilnehmer schenken einer neuen Gesellschaft häufig nicht die notwendige Aufmerksamkeit, sodass Geschäftsabschlüsse schwieriger durchzuführen sind. Wenn sich Betriebe an einer Ausschreibung beteiligen möchten, ist in vielen Fällen ein Firmenalter von mindestens drei Jahren eine Teilnahmevoraussetzung. Existenzgründer mit einer neuen Firma können daher auf diesem Weg keine Aufträge akquirieren, während sich die Inhaber einer Mantelgesellschaft auf die lange Geschäftstätigkeit ihres Vorgängers berufen können. Auch die Verhandlung mit einem Lieferanten über Sonderkonditionen ist für alteingesessene Betriebe häufig einfacher als für ein junges Unternehmen.
Vermieter von Büroräumen und Gewerbeimmobilien lehnen es in vielen Fällen ab, mit einer Gesellschaft in Gründung einen Mietvertrag abzuschließen. Daher ist es für neue Betriebe oft unmöglich, die geeigneten Geschäftsräume anzumieten. Die Käufer einer Mantelgesellschaft hingegen können sofort das passende Objekt beziehen. Eine Mantelgesellschaft kann mehrjährige Jahresabschlüsse und die Steuerbescheide mehrerer zurückliegender Jahre nachweisen. Außerdem bewerten Wirtschaftsauskunfteien bekannte Firmen besser als Neugründungen. Diese wirtschaftliche Historie wirkt sich positiv auf die Bonität eines Unternehmens im Gespräch mit Banken und Geschäftspartnern aus. Dadurch erhält ein Betrieb schneller eine Kreditzusage oder einen Lieferantenvertrag, der außerdem bessere Konditionen aufweisen kann als bei einer neu gegründeten Firma.